Volksdeutsche

Volksdeutsche war seit etwa 1900, vor allem aber in der Zeit des Nationalsozialismus eine Bezeichnung für außerhalb des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 und Österreichs lebende Personen deutscher Volkszugehörigkeit und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, vor allem in Ost- und Südosteuropa. Davor war es üblich, sie als „Auslandsdeutsche“ zu bezeichnen.[1]

Nach 1945 wurden das Reichsbürgergesetz von 1935 und die zugehörigen Verordnungen, die den nationalsozialistischen Begriff der Volkszugehörigkeit auf „deutsches und artverwandtes Blut“ zurückführten, außer Kraft gesetzt. Der Volksbund der Deutschen im Ausland, der für die SS die politischen Organisationen der „Volksdeutschen“ geführt hatte, wurde 1945 mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten. Im Artikel 116 des Grundgesetzes wurde der Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit neu bestimmt und die Frage der deutschen Staatsangehörigkeit geregelt.

  1. Johann Böhm: Die deutschen Volksgruppen im unabhängigen Staat Kroatien und im serbischen Banat: ihr Verhältnis zum Dritten Reich 1941–1944. Peter Lang, 2012, ISBN 3-631-63323-8, S. 19.

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